Belastende Lebensereignisse können sich in einem schleichenden Prozess entwickeln oder sie treffen uns aus heiterem Himmel. Oftmals wissen wir in solchen Phasen nicht, warum wir immer so reagieren, wie wir reagieren und emotional belastet sind. Wir fühlen uns hilflos, überfordert und nicht mehr selbstbestimmt.
Nicht immer gelingt es uns, solche Herausforderungen alleine oder mit Hilfe von Familie und Freunden zu bewältigen.
Wichtig ist jedoch, dass man der Herausforderung begegnet und beginnt, den Prozess umzukehren.
"Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern ... und gleichzeitig kannst du jederzeit neu anfangen und das Ende verändern!"
Für diese Veränderung des Bisherigen und den "Neuanfang" biete ich Ihnen und dir meine professionelle Begleitung und Unterstützung an. Wir öffnen gemeinsam den Blickwinkel für die Selbstreflexion, gewinnen Einblicke in die Hintergründe und Zusammenhänge deiner / Ihrer belastenden Situation und stoßen damit den Prozess der Verarbeitung an.
Mögliche Themen sind ...
- Depression
- Schlafstörungen
- traumatische Erlebnisse
- Ängste / Phobien / Zwänge
- Panikstörung
- psychosomatische Beschwerden
- Verhaltensauffälligkeiten und Anpassungsstörungen
- Belastungsstörungen
- Essstörungen
- ADHS / ADS
- Konflikte in Partnerschaft / Familie / Erziehung
- Burnout / Burnout-Prophylaxe
- sexuelle Störungen
Mögliche therapeutische
Interventionen sind ...
- Verhaltenstherapie
- Systemische Therapie
- Gesprächstherapie
- Hypnosetherapie
- EMDR
- Entspannungsverfahren
(Die jeweiligen Interventionen werden passgenau auf deine und Ihre
Bedürfnisse abgestimmt!)
Wichtig, zu wissen ...!
- Als Privatpraxis kann eine Abrechnung mit Selbstzahlern, privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erfolgen.
- Es ist daher möglich, über die Auswahl an Psychotherapieverfahren, einen personalisierten und individuellen Therapieansatz zu wählen.
- Es erfolgt eine Beauftragung mit der Durchführung psychotherapeutischen Behandlung mit der erforderlichen Diagnostik durch den Patienten.
- Das Honorar richtet sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
- Es kann keine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen, es können keine Gutachten erstellt, Medikamente verschrieben oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden.